Landwirte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelbezeichnung für Personen, die als Bauern, Pächter etc. Landwirtschaft betreiben. Nicht zu den Landwirten gehören Eigentümer von Erwerbsgärtnereien und Nebenerwerbssiedler.
Ausbildung:
(1) Die VO über die Berufsausbildung zum Landwirt/ zur Landwirtin vom 31.1.1995 (BGBl. I 168) hat den Landwirt als Ausbildungsberuf staatlich anerkannt und den Inhalt der Berufsausbildung umschrieben.
(2) Landwirtschaftliches Studium mit akademischem Grad: Diplom-Landwirt.
Landwirte unterliegen der Sozialversicherung: Alterssicherung der Landwirte, Krankenversicherung der Landwirte, Landwirtschaftliche Unfallversicherung.
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