Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Leuchtmittelsteuer vom 24.06.2009 - 09:22
- Revision von Leuchtmittelsteuer vom 19.02.2018 - 15:29
- Revision von Leuchtmittelsteuer vom 04.10.2017 - 17:01
- Revision von Leuchtmittelsteuer vom 01.12.2014 - 10:24
- Revision von Leuchtmittelsteuer vom 28.02.2013 - 12:48
- Revision von Leuchtmittelsteuer vom 17.09.2009 - 13:36
- Revision von Leuchtmittelsteuer vom 24.06.2009 - 09:22
- Revision von Leuchtmittelsteuer vom 13.05.2008 - 16:27
Leuchtmittelsteuer
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine zum 1.1.1994 abgeschaffte Verbrauchsteuer auf die Herstellung oder Einfuhr von Leuchtmitteln, die unabhängig davon zu zahlen war, ob der Steuergegenstand zur Beleuchtung verwandt wurde.
Aufkommen 1993: 110 Mio. Euro.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon