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Leuchtmittelsteuer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine zum 1.1.1994 abgeschaffte Verbrauchsteuer auf die Herstellung oder Einfuhr von Leuchtmitteln, die unabhängig davon zu zahlen war, ob der Steuergegenstand zur Beleuchtung verwandt wurde.

    Aufkommen 1993: 110 Mio. Euro.

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