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Listenpreis
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
der in einer Preisliste angegebene Preis. Der Listenpreis dient als Grundlage für die Bezugspreiskalkulation. Von ihm sind
(1) abzuziehen: alle Skonti, Rabatte bzw. Provisionen, die der Käufer vereinbarungsgemäß oder der Auftragsmenge entsprechend beanspruchen kann;
(2) hinzuzurechnen: alle anderen Kosten (z. B. Transportkosten), sofern die Preisofferte auf Free- oder Loco-Basis beruht.
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