Zitierfähige Version
- Revision von Lohnersatzquote vom 19.02.2018 - 15:55
- Revision von Lohnersatzquote vom 05.09.2017 - 12:44
- Revision von Lohnersatzquote vom 26.01.2015 - 09:56
- Revision von Lohnersatzquote vom 20.02.2013 - 15:26
- Revision von Lohnersatzquote vom 11.05.2011 - 10:28
- Revision von Lohnersatzquote vom 24.03.2010 - 11:40
- Revision von Lohnersatzquote vom 21.10.2009 - 14:47
- Revision von Lohnersatzquote vom 24.09.2009 - 11:22
- Revision von Lohnersatzquote vom 18.06.2009 - 09:08
Lohnersatzquote
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Begriff der Sozialversicherung. Lohnersatzquote bezeichnet das Verhältnis zum letzten Netto-Arbeitsentgelt bei Transfers mit Lohnersatzfunktion durch eine Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder die gesetzliche Unfallversicherung.
Beispiele: Die Lohnersatzquote beträgt für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 100 Prozent, für das Krankengeld, das nach sechswöchiger Entgeltfortzahlung gezahlt wird, 70 Prozent und für das Arbeitslosengeld 67 Prozent (für kindererziehende Arbeitslose) bzw. 60 Prozent (für Kinderlose). Für die Unfall- und Rentenversicherung gibt es eine große Spannweite. Die Lohnersatzquote eines Eckrentners beträgt nach 45 Beitragsjahren derzeit gut 60 Prozent (netto vor Steuern: 50,1 Prozent).
Vgl. auch Lebensstandardsicherung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon