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Lotterie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Veranstaltung durch Ausspielung von Geldgewinnen, wobei aufgrund eines Ziehungsplans der Zufall über Gewinn oder Verlust des Einsatzes entscheidet, durchgeführt von Privatpersonen oder öffentlichen Körperschaften.

    2. Hauptarten: Neben der Klassenlotterie heute v.a. Fußballtoto, Zahlenlotto, Rennwette, Tombola.

    3. Rechtlich ist der Lotterievertrag maßgebend.

    4. Besteuerung durch Rennwett- und Lotteriesteuer. Lotteriegewinne sind als einmalige Vermögensanfälle steuerfrei.

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