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Lotterie
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Veranstaltung durch Ausspielung von Geldgewinnen, wobei aufgrund eines Ziehungsplans der Zufall über Gewinn oder Verlust des Einsatzes entscheidet, durchgeführt von Privatpersonen oder öffentlichen Körperschaften.
2. Hauptarten: Neben der Klassenlotterie heute v.a. Fußballtoto, Zahlenlotto, Rennwette, Tombola.
3. Rechtlich ist der Lotterievertrag maßgebend.
4. Besteuerung durch Rennwett- und Lotteriesteuer. Lotteriegewinne sind als einmalige Vermögensanfälle steuerfrei.
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