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Marge

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Differenz zwischen Kursen, An- und Verkaufspreisen, Soll- und Habenzinsfüßen, vorgegebenen Ober- und Untergrenzen u.Ä.

    2. Im Kreditgeschäft: Häufig Bezeichnung des Aufschlags auf einen Referenzzinssatz, z.B. LIBOR (Kreditmarge), aber auch allgemein die Differenz zwischen Kreditzins und Refinanzierungszins.

    3. Im Arbitragegeschäft: Unterschied zwischen Kursen an verschiedenen Börsen (Arbitrage).

    Vgl. auch Margin.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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