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Marge
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Differenz zwischen Kursen, An- und Verkaufspreisen, Soll- und Habenzinsfüßen, vorgegebenen Ober- und Untergrenzen u.Ä.
2. Im Kreditgeschäft: häufig Bezeichnung des Aufschlags auf einen Referenzzinssatz, z.B. LIBOR (Kreditmarge), aber auch allg. die Differenz zwischen Kreditzins und Refinanzierungszins.
3. Im Arbitragegeschäft: Unterschied zwischen Kursen an verschiedenen Börsen (Arbitrage).
Vgl. auch Margin.
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