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Master

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Der Master als akademischer Abschluss (graduate) kommt dem bisherigen dt. Diplomabschluss gleich. Dieser Studienabschluss wird aufgrund der im Bologna-Prozess getroffenen Vereinbarungen in Deutschland und andern europäischen Staaten sukzessive eingeführt. In englischsprachigen Ländern bisher hauptsächlich verbreitet.

    2. Merkmale: Masterstudiengänge setzen den Bachelor oder einen vergleichbaren Abschluss voraus und können das vorangegangene Studium vertiefen; entweder direkt im Anschluss oder auch nach einer Unterbrechung. Die Studiendauer beträgt i.d.R. zwei Jahre, der Masterabschluss ermöglicht eine anschließende Promotion. Je nach Angebot der Universität können Ein- oder Mehr-Fach-Studiengänge gewählt werden.

    3. Mögliche Masterabschlüsse: Master of Advanced Studies (MAS), Master of Business Administration (MBA), Master of Business Law (M.B.L.), Master of Education (M.Ed.), Master of Engineering (M. Eng.), Master of/in European Studies (M.E.S.), Master of International Business (MIB), Master of Laws (LL.M.), Master in Psychoanalytical Observational Studies (MPOS), Master of Public Health (MPH), Master of Science (M.Sc.).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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