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Master

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Der Master als akademischer Abschluss (graduate) kommt dem bisherigen dt. Diplomabschluss gleich. Dieser Studienabschluss wird aufgrund der im Bologna-Prozess getroffenen Vereinbarungen in Deutschland und andern europäischen Staaten sukzessive eingeführt. In englischsprachigen Ländern bisher hauptsächlich verbreitet.

    2. Merkmale: Masterstudiengänge setzen den Bachelor oder einen vergleichbaren Abschluss voraus und können das vorangegangene Studium vertiefen; entweder direkt im Anschluss oder auch nach einer Unterbrechung. Die Studiendauer beträgt i.d.R. zwei Jahre, der Masterabschluss ermöglicht eine anschließende Promotion. Je nach Angebot der Universität können Ein- oder Mehr-Fach-Studiengänge gewählt werden.

    3. Mögliche Masterabschlüsse: Master of Advanced Studies (MAS), Master of Business Administration (MBA), Master of Business Law (M.B.L.), Master of Education (M.Ed.), Master of Engineering (M. Eng.), Master of/in European Studies (M.E.S.), Master of International Business (MIB), Master of Laws (LL.M.), Master in Psychoanalytical Observational Studies (MPOS), Master of Public Health (MPH), Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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