Zitierfähige Version
- Revision von MiFID vom 19.02.2018 - 14:49
- Revision von MiFID vom 01.02.2018 - 16:57
- Revision von MiFID vom 11.06.2013 - 09:28
- Revision von MiFID vom 26.02.2013 - 17:47
- Revision von MiFID vom 22.03.2011 - 13:31
- Revision von MiFID vom 15.04.2010 - 14:39
- Revision von MiFID vom 13.10.2009 - 09:42
- Revision von MiFID vom 30.07.2009 - 14:50
MiFID
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID, Markets in Financial Instruments Directive) . Die Richtlinie will den Wettbewerb stärken und die Integration des europäischen Finanzmarktes durch Harmonisierung des Regelwerks vorantreiben. Daneben hat siezum Ziel, den Anlegerschutz bei der Inanspruchnahme von Wertpapierhäusern, insbesondere bei der Anlageberatung, zu verbessern, unabhängig davon, in welchem Mitgliedsstaat dieses Wertpapierhaus seinen Sitz hat. Mit der Richtlinie soll ein umfassender rechtlicher Rahmen für die geordnete Ausführung von Aufträgen von Anlegern und die Zulassung und Tätigkeit von Handelsplattformen (Börsen, MTF und Systematische Internalisierer) geschaffen werden. Dies umfasst neue Anforderungen im Bereich der Organisation (v.a. Management von Interessenkonflikten), der Wohlverhaltensregeln (v.a. Informationspflichten wie die Vorhandels- und Nachhandelstransparenz, Geeignetheitsprüfung von Wertpapiergeschäften für Kunden) und der Pflicht zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen (Best Execution). Für letztere Pflicht muss ein System bereitgehalten werden, das zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen in der Lage ist. Die MiFID und die Durchführungsrichtlinie 2006/31/EG wurden durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 16.7.2007 ( BGBl I 1330 ) in deutsches Recht umgesetzt, das wesentliche Vorschriften v.a. des BörsG und des WpHG geändert hat. Daneben ist die Verordnung (EG) Nr.1287/2006 der Kommission vom 10.8.2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG unmittelbar anwendbar.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon