Direkt zum Inhalt

Mindestreserve

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Guthaben, das die Kreditinstitute bei der nationalen Zentralbank aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Haltung von Liqiuiditätsreserven hinterlegen müssen. Grundlage ist Art. 19 des Statuts der ESZB/EZB. Die Kreditinstitute müssen demgemäß ihr M.-Soll erfüllen. Das M.-Soll ist der Prozentsatz (Mindestreservesatz) der Verbindlichkeiten aus reservepflichtigen Einlagen. In die M.-Basis werden mit einem Reservesatz von derzeit (2004) zwei Prozent täglich fällige Einlagen (Übernachteinlagen), Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren, Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren, Schuldverschreibungen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren sowie Geldmarktpapiere einbezogen. Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von über zwei Jahren, Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von über zwei Jahren, Repogeschäfte und Schuldverschreibungen mit vereinbarter Laufzeit von über zwei Jahren sind grundsätzlich mindestreservepflichtig, unterliegen aber derzeit (2004) einem Reservesatz von null Prozent. Verbindlichkeiten gegenüber Instituten, die selbst den M.-Vorschriften unterliegen, sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken werden generell nicht in die M.-Basis einbezogen. Um kleinere Institute nicht zu benachteiligen berücksichtigt die Europäische Zentralbank einheitlich einen pauschalen Freibetrag von 100.000 Euro, der vorab vom M.-Soll abgezogen wird. Bei Unterschreitungen des M.-Solls muss das Kreditinstitut einen Strafzins zahlen.

    Die Meldung des M.-Solls erfolgt im Rahmen der Monatlichen Bilanzstatistik (Monatsbilanz).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com