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Mini-Job

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: 2003 wurde im Rahmen der Hartz-Gesetze die geringfügige Beschäftigung zu Mini-Jobs ausgeweitet; dabei wurden die Entgeltgrenzen (von monatlich 325 auf 400 Euro) erhöht, die Arbeitszeitschwelle wurde abgeschafft.

    2. Abgabenbelastung: Die Einkommen sind für Arbeitnehmer weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig; die Arbeitgeber zahlen 30 Prozent pauschale Abgaben (15 Prozent Krankenversicherung, 13 Prozent Rentenversicherung, 2 Prozent Steuern). Im Bereich „haushaltsnaher Dienstleistungen” gilt eine niedrigere Abgabenquote von 12 Prozent (je 5 Prozent Renten- und Krankenversicherung, 2 Prozent Steuern); Privathaushalte können jährlich bis zu 510 Euro von ihrem steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Dadurch soll die Schwarzarbeit in diesem Bereich reduziert werden.

    3. Entwicklung: Der Umfang geringfügiger Beschäftigung hat infolge der rechtlich-institutionellen Änderungen zunächst deutlich (von weniger als 13 auf über 20 Prozent der abhängig Erwerbstätigen) zugenommen und stagniert seitdem auf hohem Niveau (von fast 7 Millionen). Mini-Jobs sind damit neben regulärer Teilzeitbeschäftigung die quantitativ wichtigste Form atypischer Beschäftigung.

    4. Folgen: Explizit zu unterscheiden ist zwischen Mini-Jobs als Neben- und als Haupttätigkeit. Erstere sind aufgrund ihrer Abgabenprivilegierung attraktiv für anderweitig sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer. Letztere erzielen kein existenzsicherndes Einkommen bzw. verbleiben im Niedriglohnsektor, sind kaum in die Systeme der sozialen Sicherung (vor allem die Rentenversicherung) integriert, stellen aber (mit ca. zwei Dritteln) die weitaus größere Gruppe dar.

    5. Strukturmerkmale: Der Frauenanteil ist wie bei der Mehrzahl der atypischen Beschäftigungsformen überproportional hoch; überrepräsentiert sind Jüngere (15-24 Jahre) und Ältere (55 Jahre und älter); bei den Wirtschaftszweigen dominieren die Dienstleistungsbranchen. Die bei der Einführung erhofften Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind selten, die sozialen Risiken hingegen hoch.

    Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.

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