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Mustermesse

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    hausinterne Messeveranstaltung von Einkaufskontoren des Großhandels und von Zentralen kooperativer Gruppen des Handels. Lieferanten werden aufgefordert, von den Einkäufern und Musterungskommissionen vorausgewählte Muster zu einem bestimmten Termin, an dem alle interessierten Mitglieder zusammenkommen, auszustellen. Auf den Mustermessen erhalten die Mitglieder einen konzentrierten Überblick über das aktuelle Warenangebot und die aktuellen Preise, aufgrund dessen sie später ihre Bestellungen ausfertigen können. Die Einkaufskontore und Zentralen treffen Entscheidungen über Aufnahme bzw. Streichung im Ordersatz und schließen Eigengeschäfte ab.

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