Einkaufskontor
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1. Begriff: Horizontale Kooperation zwischen selbstständigen Großhandelsunternehmungen zum Zweck des gemeinsamen Warenbezugs. Hauptziel ist die Senkung der Einstandspreise durch Mengenbündelung (Mengenrabatt) und Rationalisierung der Beschaffungstätigkeiten.
2. Aufgaben:
(1) Bei der Geschäftsanbahnung: Abhaltung von Mustermessen sowie Information der Mitglieder über das Warenangebot mittels Rundschreiben oder Ordersätzen.
(2) Bei der Geschäftsabwicklung: Zentralregulierungsgeschäfte, Delkrederegeschäfte, Abschlussgeschäfte, Eigengeschäfte.
(3) Schulung, Beratung der Mitglieder.
3. Leistungen der Kontormitglieder: Möglichst hohe Einkaufskonzentration, die wegen der fehlenden Bezugsverpflichtungen sowie der üblichen Doppel- bzw. Mehrfachmitgliedschaft in verschiedenen Einkaufskontoren nur schwer zu erreichen ist; aktive Förderung des Verkaufs der über das Kontor bezogenen Produkte; Ausbau eines leistungsfähigen Vertriebsstellennetzes.