Delkrederegeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des Fremdgeschäfts im Handel: Übernahme des Delkredere (der Ausfallbürgschaft) für alle Einkäufe der Mitglieder durch das Einkaufskontor des Großhandels bzw. die Zentrale einer kooperativen Gruppe des Handels. Zentrale Regulierung aller Einkäufe (Zentralregulierungsgeschäft) unmittelbar nach Rechnungszugang, v.a. um das Skonto auszunutzen.
Vorteile für den Lieferanten: Prompte Zahlung, kein Risiko des Ausfalls einzelner Forderungen.
Gegenleistung: Delkredereprovision.
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