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Full-Service-Kooperation

Definition: Was ist "Full-Service-Kooperation"?

Kooperationsform des Einzelhandels, bei der eine Einkaufsgenossenschaft zusätzliche Handelsfunktionen übernimmt

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Aus der Einkaufsgenossenschaft entstandene Kooperationsform des Einzelhandels. Die Zentralorganisationen übernehmen nicht nur das Zentralregulierungsgeschäft und Delkrederegeschäft, sondern tätigen neben Empfehlungsgeschäften und Abschlussgeschäften vermehrt auch Eigengeschäfte. Damit übernehmen sie ein eigenständiges Risiko der Absetzbarkeit der Waren. Z.T. erhöhen die Zentralen das Absatzrisiko durch Errichtung eigener Produktionsstätten, deren Produkte prinzipiell nur über die Mitglieder verkauft werden sollen. Sie entwickeln auch Handelsmarken bzw. verpacken lose gekaufte Ware in eigenen Verpackungsbetrieben.

    2. Weitere, teils von organisatorisch ausgegliederten Betrieben wahrgenommene Aufgaben der Zentrale: Anmietung von Grundstücken bzw. Gebäuden; Durchführung von Standortanalysen; Finanzierung von Warengeschäften, Bauvorhaben, Existenzgründungen; Schulung der Mitglieder; Übernahme von statistischen Erfassungen, Kostenrechnung und Kalkulation, Betriebs- und Finanzbuchhaltung sowie Bilanzerstellung und Steuerberatung. Wachsende Kompetenzen im Handelsmarketing: Einsatz von Marketinginstrumenten, um die Einzelhändler zur Abnahme der eingekauften Produkte und zu deren bevorzugter Förderung beim Verkauf zu bewegen, einschließlich Beratung bei Ladengestaltung und Warenplatzierung, strenge Vorauswahl beschaffbarer Produkte (Listung in Ordersätzen), Kalkulationshinweisen und Kontrollen des Verkaufs - zumindest global - über den Service der kurzfristigen Erfolgsrechnungen. Entwurf zentraler Sonderangebots-, Werbe- und Verkaufsförderungsaktionen, Mitwirkung bei der Abfallbeseitigung.

    3. Entwicklung: Die Entwicklung der Full-Service-Kooperation zu Filialunternehmungen ist durch Gründung von Regiebetrieben schon realisiert. Kooperationskaufleute sind durch vertragliche Bindungen in ihrer Freiheit der Sortimentsbildung noch weiter eingeschränkt als die traditionellen Mitglieder von Full-Service-Kooperationen. Die zukünftige Entwicklung ist davon abhängig, inwieweit es gelingt, dezentrale Fachkompetenzen so zur Ausschöpfung der lokalen Marktpotenziale einzusetzen und gleichzeitig so zu koordinieren, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Full-Service-Kooperation gestärkt wird. Hierbei wird es nicht unwichtig sein, durch Mitgliederselektion einen rationell zu beliefernden Kreis von Einzelhändlern zu gewinnen, die durch ihre Erfolge auf dem Markt gleichzeitig den übergeordneten Gruppeninteressen dienen.

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    Mindmap "Full-Service-Kooperation"

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