Fremdgeschäft
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geschäftsform im Handel. Geschäfte im fremden Namen und für fremde Rechnung; getätigt von z.B. Handelsvertretern, Handelsmaklern im Agenturvertrieb, aber auch von Einkaufskontoren des Großhandels und von Zentralen kooperativer Gruppen (kooperative Gruppen des Handels), die bei der Geschäftsanbahnung mitwirken und bei der Geschäftsabwicklung nur teilweise eingeschaltet sind. Geschäftsanbahnung mittels hausinterner Ausstellungen und Musterungen sowie Rundschreiben, Ordersätzen oder sonstigen Lieferantenempfehlungen. Geschäftsabwicklung mittels Empfehlungs-, Zentralregulierungs-, Delkredere- oder Abschlussgeschäft. Der Warenstrom wird als Streckengeschäft, in Ausnahmefällen als Lagergeschäft abgewickelt.
Gegensatz: Eigengeschäft.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Agglomeration
Beschaffungsplanung
Efficient Consumer Response (ECR)
Einzelhandel
Handel
Handelsmarke
Handelsspanne
Kennzahlen
Kooperationsformen des Handels
Manipulation
Multi Channel Retailing
Point of Sale (POS)
Rack Jobber
Regiebetrieb
Rohertrag
Rückwärtsintegration
Shop in the Shop
Sortimentspyramide
Standardisierung
stationärer Handel
eingehend
Fremdgeschäft
ausgehend
eingehend
Fremdgeschäft
ausgehend