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Nachholfaktor

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Nachholfaktor ist ein nachträglich beschlossener Bestandteil der Rentenanpassungsformel und soll bewirken, dass vor künftigen Rentensteigerungen zunächst berücksichtigt wird, ob in der Vergangenheit eigentlich notwendig gewesene, aber unterbliebene Rentenkürzungen nachträgliche Würdigung finden. Dies hat z.B. dazu geführt, dass der Rentenwert im Jahre 2006 unverändert geblieben ist, obwohl eigentlich eine Rücknahme hätten erfolgen müssen. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde der Nachholfaktor ausgesetzt, im Jahre 2010 wurde eine Rentenkürzung durch die Rentengarantie der Bundesregierung vermieden. Der Nachholfaktor konnte in den Jahren 2011 und 2012 berücksichtigt werden.

    Vgl. auch Niveausicherungsklausel.

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