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Nachholfaktor

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Nachholfaktor ist ein Bestandteil der sogenannten Schutzklausel in der Rentenanpassungsformel der gesetzlichen Rentenversicherung und soll bewirken, dass vor der jährlich erfolgenden Rentenanpassung zunächst berücksichtigt wird, ob in der Vergangenheit eigentlich notwendig gewesene, aber unterbliebene Rentenkürzungen (aufgrund des Riester-Faktors oder des Nachhaltigkeits-Faktors) eine nachträgliche Würdigung finden können. Dies hat z.B. dazu geführt, dass der Rentenwert im Jahre 2006 unverändert geblieben ist, obwohl eigentlich eine Rücknahme hätten erfolgen müssen. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde der Nachholfaktor ausgesetzt, im Jahre 2010 wurde eine Rentenkürzung nur durch die Rentengarantie der Bundesregierung vermieden. Der Nachholfaktor ist in den Jahren 2011, 2012 und 2013 berücksichtigt und nach Angaben des Rentenversicherungsträgers damit vollständig verrechnet worden. In den Jahren 2014 bis 2017 ergab sich kein Handlungsbedarf. Im Jahr 2018 hat der Gesetzgeber den Nachholfaktor bis einschließlich 2025 ausgesetzt. In den Jahren 2018 bis 2020 war dies allerdings ohne Auswirkungen auf die jährlichen Rentenanpassungen. Im Jahre 2021 hätte die Rente eigentlich gekürzt werden müssen. Wegen der noch geltenden Aussetzung des Nachholfaktors hätte dies für 2022 keine Auswirkungen. Es ist allerdings von der Ampelkoalition geplant, den Nachholfaktor wieder zu aktivieren. .

    Vgl. auch Niveausicherungsklausel.

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