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Nachholfaktor

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Nachholfaktor ist ein weiterer Bestandteil der Rentenanpassungsformel und soll bewirken, dass vor einer künftigen Rentensteigerung zunächst berücksichtigt wird, ob die in der Vergangenheit eigentlich notwendig gewesenen, aber unterbliebenen Rentenkürzungen (aufgrund des Riester-Faktors oder des Nachhaltigkeits-Faktors) eine nachträgliche Würdigung finden. Dies hat z.B. dazu geführt, dass der Rentenwert im Jahre 2006 unverändert geblieben ist, obwohl eigentlich eine Rücknahme hätten erfolgen müssen. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde der Nachholfaktor ausgesetzt, im Jahre 2010 wurde eine Rentenkürzung durch die Rentengarantie der Bundesregierung vermieden. Der Nachholfaktor ist in den Jahren 2011, 2012 und 2013 berücksichtigt und nach Angaben des Rentenversicherungsträgers vollständig verrechnet worden, sodass er bei künftigen Berechnungen - gleichbleibende Verhältnisse vorausgesetzt - nicht mehr angewendet werden muss.

    Vgl. auch Niveausicherungsklausel.

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