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negoziierbares Akkreditiv
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Negoziierungsakkreditiv; umfasst die feststehende Verpflichtung der akkreditiveröffnenden Bank, vom Akkreditivbegünstigten gezogene Tratten und/oder unter dem negoziierbaren Akkreditivbegünstigten vorgelegte Dokumente ohne Rückgriff auf Aussteller und/oder gutgläubige Inhaber zu bezahlen, sofern die im Akkreditiv vorgeschriebenen Dokumente vorgelegt werden und die Akkreditivbedingungen erfüllt sind. Der Ausdruck negoziierbares Akkreditiv (bzw. „Negoziierung”) findet in Praxis und Literatur keine einheitliche Anwendung. Die Eigenheiten des negoziierbaren Akkreditivs sind am ehesten beim Commercial Letter of Credit erkennbar.
Vgl. auch Akkreditiv.
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