Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von objektive Unmöglichkeit vom 19.02.2018 - 16:46
objektive Unmöglichkeit
Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Bürgerlichen Rechts. Objektiv unmöglich ist eine Leistung, die nicht nur vom Schuldner, sondern ganz allg. (z.B. wegen Zerstörung der geschuldeten Sache) nicht erbracht werden kann.
Gegensatz: Unvermögen.
Sonderregeln für gegenseitige Verträge.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon