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organisatorische Einheit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Organisationseinheit. 1. Begriff: Element der Aufbauorganisation. Zuordnungsbereich von Kompetenz für einen oder mehrere Handlungsträger.

    2. Arten: a) Nach der Anzahl der Handlungsträger:
    (1) Unipersonale organisatorische Einheit: Kompetenzen für einen Handlungsträger.

    Vgl. auch Stelle.
    (2) Multipersonale organisatorische Einheit: Kompetenzen für mehrere Handlungsträger; nach den Prinzipien der Willensbildung zu unterscheiden in: Organisatorische Einheit mit einer internen Hierarchie (organisatorischer Teilbereich) und Gruppen als ständige, sowie Gremien als zeitweise, aktive organisatorische Einheit mit gemeinsamer Willensbildung.

    b) Nach der Aufgabenstellung:
    (1) Weisungsbefugte Instanzen,
    (2) entscheidungsunterstützende Stäbe,
    (3) Entscheidungseinheiten,
    (4) Realisationseinheiten,
    (5) Kontrolleinheiten.

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