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originäre Rechengrößen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    konkrete Rechengrößen; Rechengrößen, die unabhängig vom beobachtenden Subjekt und verfolgten Zweck konkret in der Wirklichkeit existieren. Sie knüpfen unmittelbar an den Realgüterbewegungen und Zahlungen, die den Unternehmensprozess kennzeichnen, sowie den entsprechenden Beständen an.

    Dazu gehören:
    (1) physikalische Größen (Mengen und Zeiten).
    (2) Ein- und Auszahlungen sowie Zahlungsmittelbestände: Diese sind als Istgrößen mittels metrischer Skalen kardinal messbar.
    (3) rechtsverbindliche fixierte Verpflichtungen und Ansprüche (z.B. auf Zahlung und quantifizierbare Güter): Diese lassen sich als zukunftsbezogene Größen intersubjektiv nachprüfbar feststellen. Insoweit gehören auch die Ausgaben und Einnahmen (unter Einschluss von Zahlungsverpflichtungen und -ansprüchen) zu den originären Rechengrößen.

    Gegensatz: Abgeleitete Rechengrößen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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