Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Paralleldarlehen vom 27.04.2011 - 13:22

Paralleldarlehen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ein Paralleldarlehen ist für die kurz- und mittelfristige Überbrückung bis zur fälligen Anschlussfinanzierung geeignet. Dabei erhält der Kunde den aktuellen Zinssatz garantiert, Zuschläge bis zur Abnahme werden nicht berechnet. Dafür fallen allerdings Bereitstellungszinsen an. Wie günstig dieses Darlehen tatsächlich ausfällt, hängt letztlich davon ab, wie lange die bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart werden kann.

    Vgl. auch Forward-Darlehen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com