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Revision von Paralleldarlehen vom 27.07.2012 - 11:38

Paralleldarlehen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ein Paralleldarlehen ist für die kurz- und mittelfristige Überbrückung bis zur fälligen Anschlussfinanzierung geeignet. Dabei erhält der Kunde den aktuellen Zinssatz garantiert, Zuschläge bis zur Abnahme werden nicht berechnet. Dafür fallen allerdings Bereitstellungszinsen an. Wie günstig dieses Darlehen tatsächlich ausfällt, hängt letztlich davon ab, wie lange die bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart werden kann.

    Vgl. auch Forward-Darlehen.

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