Paralleldarlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein Paralleldarlehen ist für die kurz- und mittelfristige Überbrückung bis zur fälligen Anschlussfinanzierung geeignet. Dabei erhält der Kunde den aktuellen Zinssatz garantiert, Zuschläge bis zur Abnahme werden nicht berechnet. Dafür fallen allerdings Bereitstellungszinsen an. Wie günstig dieses Darlehen tatsächlich ausfällt, hängt letztlich davon ab, wie lange die bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart werden kann.
Vgl. auch Forward-Darlehen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Paralleldarlehen
ausgehend