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Passivtausch
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff der Buchhaltung und Bilanzierung: Abnahme eines Passivpostens um einen bestimmten Betrag und gleichzeitige Zunahme eines anderen Passivpostens um den gleichen Betrag. Passivtausch lässt Bilanzsumme und Ergebnis unverändert.
Beispiele: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder Umwandlung von kurzfristigen Lieferantenschulden in langfristige Darlehen.
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