Passivtausch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der Buchhaltung und Bilanzierung: Abnahme eines Passivpostens um einen bestimmten Betrag und gleichzeitige Zunahme eines anderen Passivpostens um den gleichen Betrag. Passivtausch lässt Bilanzsumme und Ergebnis unverändert.
Beispiele: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder Umwandlung von kurzfristigen Lieferantenschulden in langfristige Darlehen.
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Abgrenzung Abschreibung Aufwendungen Bilanzierung von Software Buchführung Disagio Doppelte Buchhaltung Eigenkapital Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Inventur Kapital Kosten Niederstwertprinzip Rückstellung Working Capital neutrale Aufwendungen sonstige betriebliche Aufwendungen stille Gesellschaft
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