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Pauschalreise
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Pauschalreisen entstehen bei einer vom Reiseveranstalter vorgenommenen Bündelung von mindestens zwei Hauptreiseleistungen wie Beförderung, Unterbringung, Verpflegung, Besuchsprogramm, Animation, Transfer oder anderer Leistungen zu einem standardisierten, vorgefertigten Arrangement.
2. Formen: Vollpauschalreisen, bei denen alle Hauptreiseleistungen im Reisepreis eingeschlossen sind und Teilpauschalreisen, bei denen nur Teile der Hauptreiseleistungen im Reisepreis eingeschlossen sind.
3. Aktuelle Entwicklungen: Entsprechend dem allgemeinen Trend zu individuellen Angeboten verlieren Pauschalreisen gegenüber Bausteinreisen an Bedeutung.
4. Rechtliche Aspekte einer Pauschalreise: Pauschalreisen unterliegen den §§ 651a ff. BGB (Umsetzung der EG-Pauschalreiserichtlinie 90/314/EWG vom 13.6.1990).
Gegensatz: Individualreise.
Vgl. auch Hotelreserverierungsvertrag, Reisevertragsrecht.
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