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Pauschalreise

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Eine vom Reiseveranstalter vorgenommene Bündelung von mind. zwei Hauptreiseleistungen wie Transport, Unterbringung, Verpflegung, Besuchsprogramm/ Ausflug, Transfer oder anderer Leistungen zu einem Arrangement, das zu einem Gesamtpreis verkauft wird.

    2. Merkmale: Eine Pauschalreise besteht aus mehreren, sich ergänzenden Dienstleistungen (meist fremder Leistungsträger = Hotel, Fluggesellschaft oder andere), die zusammen mit der Organisationsleistung des Veranstalters und der Vertriebsleistung (offline/ online) dem Kunden die Organisation und Abwicklung seiner Urlaubsreise abnehmen. Die Preise der Einzelleistungen sind nicht mehr identifizierbar. Die Pauschalreise gilt als typisches Tourismusprodukt, obwohl nur ca 30 Prozent aller Urlauber pauschal vereisen. Es zeigt sich der Trend, die standardisierte Pauschalreise durch eine hohe Zahl von Produktvariationen zu individualisieren (Bausteinreise). Im Rahmen des E-Commerce bietet „dynamic packaging“ die Möglichkeit, das Produkt zu personalisieren, d.h. nach Kundenwunsch zu organisieren.

     

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