Direkt zum Inhalt

Personalführung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: zielgerichtetes soziales Einflusshandeln im Rahmen von Wirtschafts- oder Verwaltungsorganisationen. Beteiligte sind neben einem Vorgesetzten mind. ein diesem weisungsmäßig unterstellter Mitarbeiter.

    2. Grundlegende Führungsaktivitäten sind Anweisung, Koordination und Überwachung bzw. Informieren, Instruieren und Motivieren.

    3. Machtgrundlagen für die Ausübung von Einfluss können sein: Belohnungs- und Bestrafungsmacht, legitimierte Macht, Referenzmacht, Expertenmacht.

    4. Unterschiedliche Formen der Machtausübung finden im Führungsstil ihren Ausdruck.

    5. Als idealtypische Dimensionen des Führungshandelns (Führungsverhalten) gelten Mitarbeiterorientierung (Consideration) und Aufgabenorientierung (Initiating Structure).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com