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Platzierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Bankwesen
    2. Werbung

    Bankwesen

    1. Begriff: Unterbringung neu ausgegebener Wertpapiere (Aktien, industrielle Schuldverschreibungen), bes. durch Verkauf an das breitere Publikum (Emissionsgeschäft).

    Platzierung wird häufig von einem Konsortium (Übernahmekonsortium, auch Underwriter) durchgeführt, das dem Emittenten die vollständige Platzierung garantiert; im Fall der Nichtplatzierung verbleiben die Papiere im Bestand der Konsortialbanken. Platzierende Banken erhalten für die Durchführung der Platzierung eine Provision.

    2. Arten: a) Öffentliche Zeichnung: Anleger besitzen die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Teile der Wertpapieremission zu zeichnen. Bei hoher Nachfrage kann Zeichnungsfrist verkürzt werden, bei Überzeichnung erfolgt die Zuteilung z.B. durch Verlosung (oft bei Aktienneuemissionen).

    b) Freihändiger Verkauf: Die platzierenden Banken verkaufen ihr Kontingent ab einem bestimmten Termin ohne vorhergehende Zeichnung.

    Neben der Platzierung im breiten Publikum gibt es auch eine Privatplatzierung, bei der ein Verkauf an ausgewählte Investoren stattfindet. Sie erfolgt selten.

    Vgl. auch IPO, Bookbuilding.

    Werbung

    „Standort“ eines Werbemittels innhalb des Mediums.

    Vgl. auch Platzierungsvorschrift.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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