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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
I. Bürgerliches Recht:
Art der Auslobung (§ 661 BGB) z.B. Architektenwettbewerb. Sind die Bedingungen von jedermann leicht zu erfüllen, handelt es sich um ein Spiel oder eine Ausspielung.
II. Wettbewerbsrecht:
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