Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Preisausschreiben vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Preisausschreiben vom 19.02.2018 - 17:02
- Revision von Preisausschreiben vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Preisausschreiben vom 06.02.2013 - 11:40
- Revision von Preisausschreiben vom 25.09.2009 - 10:58
- Revision von Preisausschreiben vom 27.08.2009 - 08:46
- Revision von Preisausschreiben vom 08.06.2009 - 11:51
Preisausschreiben
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Bürgerliches Recht
Art der Auslobung (§ 661 BGB) z.B. Architektenwettbewerb. Sind die Bedingungen von jedermann leicht zu erfüllen, handelt es sich um ein Spiel oder eine Ausspielung.
Wettbewerbsrecht
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon