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Revision von PRGF vom 17.09.2009 - 13:39

PRGF

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    Abk. für Poverty Reduction and Growth Facility; eine seit 1999 geschaffene Kreditfazilität des IWF für seine ärmsten Mitgliedsländer; Nachfolger der ESAF (Enhanced Structural Adjustment Facility). Im August 2008 hatten 78 IWF-Mitgliedsländer die Möglichkeit, Kredite unter der PRGF in Anspruch zu nehmen (Bedingung: BNE pro Kopf unter 1095 US-Dollar). Um tatsächlich PRGF-Gelder zu erhalten, müssen Länder eine wirtschafts- und allgemeinpolitische Strategie zur Reduktion der Armut vorlegen (zusammengefasst in einem Poverty Reduction Strategy Paper (PRSP)). Zu den weiteren Bedingungen gehört, dass die Länder nach den Prinzipien der Good Governance ihre Regierungs- und Verwaltungsarbeit verbessern und ggf. Schritte zur Eindämmung der Korruption unternehmen. PRGF wird inhaltlich mit der HIPC-Initiative abgestimmt und auch gemeinsam mit dieser finanziert. Die Kosten des Spreads zwischen Soll- und Habenzins werden durch bilaterale Spenden und IWF-eigenen Mitteln getragen. PRGF-Kredite haben eine Laufzeit von zehn Jahren bei einem Jahreszins von 0,5 Prozent. Länder können bis zu 185 Prozent ihrer IWF-Quote beleihen.

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