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Revision von Probefahrt vom 08.06.2009 - 11:08
Probefahrt
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Fahrt zur Feststellung oder zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Kraftfahrzeugen oder Anhängern. Die Probefahrt kann ohne Betriebserlaubnis mit abgestempeltem roten Kennzeichen durchgeführt werden (§ 28 StVZO).
Vgl. auch Überführungsfahrt.
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