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Probefahrt

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fahrt zur Feststellung oder zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Kraftfahrzeugen oder Anhängern. Die Probefahrt kann ohne Betriebserlaubnis mit abgestempeltem roten Kennzeichen durchgeführt werden (§ 28 StVZO).

    Vgl. auch Überführungsfahrt.

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