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Revision von Probefahrt vom 19.10.2017 - 17:01
Probefahrt
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Fahrt zur Feststellung oder zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Kraftfahrzeugen oder Anhängern. Die Probefahrt kann ohne Betriebserlaubnis mit abgestempeltem roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden (§ 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
Vgl. auch Überführungsfahrt.
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