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proportionaler Rückversicherungsvertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Rückversicherungsvertrag, auf dessen Basis ein Anteil eines Risikos oder Portefeuilles zu den Originalkonditionen des  Erstversicherers mit seinem/seinen Endkunden in Rückversicherung gegeben wird.

    2. Merkmale: Die Prämien und Schäden werden also anteilsmäßig in einem proportionalen Verhältnis zwischen dem Erst- und dem Rückversicherer aufgeteilt.

    3. Formen: Quotenrückversicherung, Summenexzedentenrückversicherung.

    4. Abgrenzung: Steht im Gegensatz zum nicht proportionalen Rückversicherungsvertrag.

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