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- Revision von proportionaler Rückversicherungsvertrag vom 19.02.2018 - 14:51
- Revision von proportionaler Rückversicherungsvertrag vom 09.11.2017 - 16:35
- Revision von proportionaler Rückversicherungsvertrag vom 28.09.2011 - 09:57
- Revision von proportionaler Rückversicherungsvertrag vom 03.02.2010 - 10:43
proportionaler Rückversicherungsvertrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Rückversicherungsvertrag, auf dessen Basis ein Anteil eines Risikos oder Portefeuilles zu den Originalkonditionen des Erstversicherers mit seinem/seinen Endkunden in Rückversicherung gegeben wird.
2. Merkmale: Die Prämien und Schäden werden also anteilsmäßig in einem proportionalen Verhältnis zwischen dem Erst- und dem Rückversicherer aufgeteilt.
3. Formen: Quotenrückversicherung, Summenexzedentenrückversicherung.
4. Abgrenzung: Steht im Gegensatz zum nicht proportionalen Rückversicherungsvertrag.
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