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proportionaler Rückversicherungsvertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Rückversicherungsvertrag, auf dessen Basis ein Anteil eines Risikos oder Portefeuilles zu den Originalkonditionen des Erstversicherers mit seinem/seinen Endkunden in Rückversicherung gegeben wird.

    2. Konkretisierung: Bei der proportionalen Rpckverischerung werden in einem ersten Schritt die Prämien (inkl. der Deckungsbeiträge für die Verwaltungsaufwendungen) und Schäden anteilsmäßig in einem proportionalen Verhältnis zwischen dem Erstversicherer und dem Rückversicherer aufgeteilt. Da der Erstversicherer aber die Akquisition, Prämienkalkulation, Vertragsverwaltung und Schadenregulierung übernimmt, sind die Verwaltungsaufwendungen beim Rückversicherungsunternehmen vergleichsweise gering. Deshalb beteiligt sich der Rückversicherer in einem zweiten Schritt über eine Rückversicherungsprovision an den Verwaltungsaufwendungen des Erstversicherers. Die Rückversicherungsprovision kann je nach Marktlage, Art des Geschäfts und Höhe der Verwaltungsaufwendungen 15 %–50 % der Originalprämie betragen.

    3. Formen: Quotenrückversicherung, Summenexzedenten-Rückversicherung.

    4. Abgrenzung: Nicht-proportionaler Rückversicherungsvertrag.

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