Direkt zum Inhalt

Protokoll zum Madrider Markenabkommen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    am 27.6.1989 geschlossener multilateraler völkerrechtlicher Vertrag, der eine Verbindung zwischen dem Madrider Markenabkommen (MBA) und der GemeinschaftsmarkenVO der EU schaffen soll. Der Vertrag ist am 1.12.1995 mit der Ratifikation durch Spanien, Schweden, Großbritannien und die Volksrepublik China in Kraft getreten, das Markengesetz enthält bereits die notwendigen Regelungen für Marken, die nach dem Protokoll international registriert werden (§§ 119 ff. MarkenG).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com