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Prozess

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Allgemein: 

    Unter Prozess versteht man die Gesamtheit aufeinander einwirkender Vorgänge innerhalb eines Systems. So werden mittels Prozessen Materialien, Energien oder auch Informationen zu neuen Formen transformiert, gespeichert oder aber allererst transportiert.

    II. Recht:

    Gerichtliches Verfahren zur Gewährleistung staatlichen Rechtsschutzes; v.a. das Verfahren zwischen zwei oder mehreren Parteien mit entgegenstehenden Interessen.

    Arten: Zivilprozess; Strafprozess; verwaltungs-, sozial-, arbeits- und finanzgerichtliches Verfahren.

    III. Produktions- und Kostentheorie:

    Produktionsprozess.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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