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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Blätter zur Verkündung amtlicher Verlautbarungen. Bei Gesetzen ist Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl), bei Rechtsverordnungen Verkündung im Bundesgesetzblatt oder im Bundesanzeiger Voraussetzung ihrer Rechtswirksamkeit (vgl. Art. 82 GG, ferner: Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30.1.1950 (BGBl I 30) m.spät.Änd. sowie das Gesetz über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben vom 18.7.1975 (BGBl I 1919) m.spät.Änd., das die Fälle der Notverkündung (z.B. im Verteidigungsfall) regelt. Ausnahmen bestehen u.a. für Verkehrstarife, bei denen Verkündung im Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums genügt. Entsprechende Regelungen über die Publikation von Rechtsvorschriften gibt es in den Verkündungsgesetzen der Ländern.

    Vgl. auch Bekanntmachung, Gesellschaftsblätter.

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