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Querverbund

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Querverbundunternehmen. 1. Querverbund i.e.S.: Zusammenfassung zweier oder mehrerer betrieblicher Organisationseinheiten der kommunalen leitungsgebundenen Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung (Abfall/ Abwasser), des kommunalen öffentlichen Personennahverkehrs (öPNV) sowie anderer unternehmerisch geführter kommunaler Dienstleistungen in einem Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform eines Eigenbetriebes, eines Zweckverbandes oder einer kommunal beherrschten Kapitalgesellschaft (Eigengesellschaft).

    2. Querverbund i.w.S.: Zusammenfassung von zwei oder mehreren kommunalen Unternehmen der leitungsgebundenen Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung, des öPNV sowie anderer kommunaler Dienstleistungsunternehmen in einem kommunalen Konzern (Querverbundkonzern). Die einzelnen Konzerntöchter sind durch bes. organschaftliche Regelungen (Beherrschungsverträge) einer einheitlichen unternehmerischen Willensbildung unterworfen. Aus steuerlichen Gründen werden i.d.R. auch Gewinnabführungs- bzw. Verlustübernahmeverträge zwischen Mutter und Töchtern geschlossen. Die Holding übernimmt selbst einzelne Dienstleistungen wie juristische Dienste, Controlling und Konzernplanung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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