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Querverbund

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Querverbundunternehmen. 1. Querverbund i.e.S.: Zusammenfassung zweier oder mehrerer betrieblicher Organisationseinheiten der kommunalen leitungsgebundenen Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung (Abfall/ Abwasser), des kommunalen öffentlichen Personennahverkehrs (öPNV) sowie anderer unternehmerisch geführter kommunaler Dienstleistungen in einem Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform eines Eigenbetriebes, eines Zweckverbandes oder einer kommunal beherrschten Kapitalgesellschaft (Eigengesellschaft).

    2. Querverbund i.w.S.: Zusammenfassung von zwei oder mehreren kommunalen Unternehmen der leitungsgebundenen Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung, des öPNV sowie anderer kommunaler Dienstleistungsunternehmen in einem kommunalen Konzern (Querverbundkonzern). Die einzelnen Konzerntöchter sind durch bes. organschaftliche Regelungen (Beherrschungsverträge) einer einheitlichen unternehmerischen Willensbildung unterworfen. Aus steuerlichen Gründen werden i.d.R. auch Gewinnabführungs- bzw. Verlustübernahmeverträge zwischen Mutter und Töchtern geschlossen. Die Holding übernimmt selbst einzelne Dienstleistungen wie juristische Dienste, Controlling und Konzernplanung.

    Der Querverbund dient einerseits der Rationalisierung von Betriebsabläufen und der Ausschöpfung von Synergieeffekten (Synergie), andererseits auch der Generierung von steuerlichen Vorteilen. Querverbünde unterliegen im Einzelfall der Prüfung kommunalrechtlicher Zulässigkeit. Es ist steuerrechtlich zwischen der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und der Zusammenfassung von Hoheitsbetrieben mit Betrieben gewerblicher Art zu unterscheiden. Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.

    Vgl. auch Steuerlicher Querverbund.

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