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Rack Jobber

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Regal-Großhändler; Hersteller oder Großhändler, die Verkaufsraum und/oder Regalfläche in Verkaufsstätten des Groß- oder Einzelhandels anmieten und dort das Sortiment ergänzende Waren (teils mit eigenen Verkäufern auf eigene Rechnung) anbieten. Der Vermieter übernimmt zumeist das Inkasso und die Abrechnung. Hierfür erhält er als Entgelt ein Fixum (Regalmiete) und/oder eine Umsatzbeteiligung. Rack Jobber, verbunden mit dem Shop-in-the-Shop-Prinzip (Shop in the Shop), wird v.a. praktiziert in Warenhäusern, Selbstbedienungswarenhäusern und Cash-and-Carry-Großhandel (CC).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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