Direkt zum Inhalt

Rangvorbehalt

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Möglichkeit des Eigentümers eines Grundstücks, sich bei Bestellung eines Rechts an einem Grundstück das Recht vorzubehalten, später ein anderes Recht mit besserem Rang zu begründen.

    Voraussetzung: Einigung mit dem Berechtigten (dessen Recht ggf. zurücktritt) und Eintragung des R. im Grundbuch. Das spätere Recht muss seinem Umfang nach bestimmt sein (§ 881 BGB).

    Zweck: I.d.R. das Freihalten der ersten Rangstelle für eine Hypothek bei Kreditaufnahme.

    Vgl. auch Rangänderung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com